COVID-19 InfektionsschutzBesuche nach Absprache möglichFür alle Besuchenden gilt die 2G Plus - Regel: Nachweis des 2G-Status (geimpft, genesen) und eines aktuellen Testergebnisses. Ein Antigen-Schnelltest darf hierbei maximal 24 Stunden, ein PCR-Test maximal 48 Stunden alt sein. Eine Abweichung von der 2G Plus - Regel ist in Ausnahmesituationen nach vorheriger Absprache möglich. Bitte nutzen Sie - wenn möglich - die Testangebote der umliegenden Testzentren.
Besuche sind nach individueller Vereinbarung möglich. Ein spontaner Besuch ist leider nicht möglich und es werden Besucherlisten geführt.